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WKZ Wohnkompetenzzentren: Schreit Crowdinvesting nach mehr Verbraucherschutz?
Lässt sich der Ausnahmetatbestand für „Schwarmfinanzierungen“ von Immobilien begründen?
18.05.2017
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18.05.2017:
Ludwigsburg, 18.05.2017.„Ohne Diskussion soll das Kleinanlegerschutzgesetz Verbraucher schützen. Insofern ist die Frage auch erlaubt, inwieweit Schwarmfinanzierungen, das sogenannte Crowdinvesting oder Crowdfunding, von Immobilien hiervon weitgehend ausgenommen sein können“, sagt Jen... | mehr